Betriebskostenabrechnung
Ein wichtiger, wieder kehrender Vorgang ist die Abrechnung der Betriebskosten. Sowohl für Vermieter, wie auch für Mieter werden die angefallen Kosten exakt berechnet und abgerechnet.
Die Betriebskostenabrechnung
Betriebskosten sind Kosten, die beim Eigentümer als Lasten des Grundstücks anfallen. Sie sind vom Eigentümer zu tragen, allerdings wird i.d.R. im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter dem Vermieter die Betriebskosten zu erstatten hat. So bestehen 2 Möglichkeiten der Abrechnung der Betriebskosten:
- Vorauszahlungen mit späterer Abrechnung
- Zahlung einer angemessenen Pauschale, mit der die Betriebskosten insgesamt abgegolten sind
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Es ist festgelegt, dass Betriebskosten diejenigen Kosten sind, die durch das Eigentum oder Erbbaurecht an einer Immobilie laufend entstehen. Explizit davon ausgeschlossen sind jedoch die Verwaltungskosten und Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.